Und dann hat es doch noch geklappt. Die Bundesländer und die Bundesregierung haben sich auf die Umsetzung des Digitalkpaktes und die damit verbundene Änderung des Grundgesetzes geeinigt.
Die finanziellen Mittel für WLAN im Klassenzimmer und andere digitale Infrastrukturmaßnahmen sollen nach Erwartungen der Bundesregierung noch im laufenden Jahr bei den ersten Schulen ankommen. “Wenn wir unseren Zeitplan einhalten und unseren Teil vor Ostern abschließen können, könnten die ersten Maßnahmen noch in diesem Jahr an den Schulen starten”, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am 25. Februar 2019.
Eine Woche zuvor hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Streit um eine Grundgesetzänderung geeinigt. Diese soll den Weg frei machen für den zwischen Bund und Ländern bereits ausgehandelten Digitalpakt. Fünf Milliarden Euro vom Bund sollen für die digitale Ausstattung der Schulen fließen, obwohl der Bund für Schulen nicht zuständig ist.
Damit die Verfassungsänderung wirksam wird, muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen. Diese Abstimmung wird Mitte März erwartet. “Vorher werden wir mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder beraten, was die Veränderungen auf der grundgesetzlichen Ebene für den Digitalpakt bedeuten”, teilte
Karliczek mit.
In einigen Ländern müssten die Parlamente dem Pakt ebenfalls noch zustimmen. Dann müssten Förderrichtlinien veröffentlicht werden. “Anschließend sind die Schulträger gefragt”, sagte Karliczek. “Die Länder werden Anlaufstellen schaffen, bei denen die Schulträger ihre digitalen Konzepte einreichen können.”
Wie viel Geld nun tatsächlich fließen wird, steht noch nicht genau fest. Der Bund zahlt nmälich nur, wenn auch von den Bundesländern Geld kommen.
Die Ministerin betonte, der Prozess der Digitalisierung werde weitergehen, mit neuen Entwicklungen, die sinnvoll und nutzbar seien. “Unser Forschungsprojekt Schul-Cloud ist angelegt bis 2021”, erläuterte Karliczek etwa. «Wir fördern beim Hasso-Plattner-Institut die Entwicklung eines Cloud-Angebotes, das von den Ländern flexibel genutzt werden kann.»
Update 10.12. 2018
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann verteidigt in der Süddeutschen Zeitung das “Nein” der Länder zur geplanten Grundgesetzänderung. Für den Digitalpakte müsse nicht die Verfassung geändert werden, meinte der Grünen-Politiker in dem Interview:
Es könnte ganz schnell gehen, denn über den Digitalpakt an sich gibt es keine großen Differenzen. Wir brauchen mehr Geld für die digitale Ausstattung unserer Schulen. Die Eckpunkte waren schon im Juni 2017 unter der damaligen Bildungsministerin Wanka geklärt. Aber dass der Bund ihn zum Anlass nimmt, übereine Verfassungsänderung tief in die föderale Grundstruktur einzugreifen, ist nicht akzeptabel. Es geht um die Schulpolitik, und die ist nun mal die Kernkompetenz der Länder.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann
In dem Interview sagt Kretschmann weiterhin, dass die vorgesehenen 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen nicht viel Geld seien.
Mit diesen fünf Milliarden können Sie umgerechnet auf alle Schulen mal gerade zwei Tablets je Klasse finanzieren. Wer glaubt, der Digitalpakt sei ein Riesending, irrt.
Update 7.12. 2018
Blockade des Digitalpakts bringt Unternehmen auf die Palme
Update 5.12.2018
Digitalpakt: Bundesländer stoppen Grundgesetzänderung
Update 4.12. 2018
Bildungsministerin Karliczek: Länder sollen Digitalpakt möglich machen
Wenn die Länder einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen, könnte der lang geplante Digitalpakt doch noch platzen. Bildungsministerin Karliczek hat sich nun an die Widerständler gewandt. Kritiker sprechen von einem Trauerspiel. Mehr bei Spiegel Online
Update 3.12. 2018
Länder wollen geplanten Digitalpakt torpedieren
Fünf schwarze und grüne Bundesländer stemmen sich gegen die Initiative des Bundestags, wonach per Grundgesetzänderung Milliarden in Computer und schnelles Internet an Schulen fließen sollen. Es geht vor allem um die Beteiligung an den Kosten und die Lehrpläne. Mehr bei Golem.de
und bei Süddeutsche.de (Artikel: Und die Schüler warten weiter auf Tablets und schnelles Internet)
Eine Woche zuvor sah es noch so aus, als würde die Verfassungsänderung für den Digitalpakt Schule (Aufhebung des Kooperationsverbots eine Mehrheit in den Regierungsparteien und bei der Opposition finden:
Stand: 29.11. 2018
Regierung und Opposition im Bundestag machen den Weg für Digitalpakt Schule frei
Vor über zwei Jahren hat die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) einen Digitalpakt Schule in Aussicht gestellt, der fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung zur Verfügung stellen sollte. Da Bildungsthemen aber im Grundgesetz der Hoheit der Bundesländer zuordnet werden, muss dafür die Verfassung geändert werden. Nach langwierigen Verhandlungen ist nun aber der Weg für milliardenschwere Investitionen des Bundes in die Digitalisierung von Deutschlands Schulen frei.
Die große Koalition einigte sich am 23. November 2018 mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes . Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Milliardensummen für diese die geplante Digitalisierung und weitere Vorhaben können dann vom Bund an Länder und Kommunen fließen.
Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.
Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne pochten darauf, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf. Allein für die geplante Schuldigitalisierung sind fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen.
Das Grundgesetz soll geändert werden, weil der Bund für Bildung nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte sie mit FDP und Grünen.
Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.
Die Länder wollen sich nach dem Entwurf der Vereinbarung mit dem Bund dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen zu tragen. Der Entwurf liegt der dpa vor.
Die geplante Grundgesetzänderung soll auch ermöglichen, dass hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen.
Bitkom-Präsident Achim Berg
Nach langem politischen Ringen haben Union, SPD, Grüne und FDP jetzt den Weg für den DigitalPakt Schule frei gemacht. Wir begrüßen diese Einigung sehr. Unser Bildungssystem steht vor enormen Herausforderungen: Lehrermangel, Unterrichtsausfälle, überfüllte Klassen, fehlende Inklusion, zusätzliche Themen für die Curricula. Hier können digitale Medien ihr Potenzial entfalten: Sie erleichtern individuelles und vernetztes Lernen, unterstützen Inklusion und verbessern Qualität, Flexibilität sowie Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. In Smart Schools können sich Lehrer wieder mehr um die Schüler kümmern. In unserem rohstoffarmen Land ist Bildung die wichtigste Ressource. Jetzt müssen die Milliarden so schnell wie möglich bei den Schulen ankommen.
Bitkom-PräsidentAchim Berg zu geplanter Grundgesetzänderung für DigitalPakt Schule
Auch der eco begrüßt Durchbruch bei Digitalpakt Schule
Die heutige Entscheidung zwischen Koalition und Opposition für eine Grundgesetzänderung zugunsten der digitalen Bildung an Schulen definiert einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Bildungspolitik. Ich freue mich, dass endlich alle Parteien verstanden haben, dass es diesen Paradigmenwechsel braucht um in Sachen digitaler Bildung endlich aus der Defensive zu kommen und international aufzuholen. Die technische Ausstattung der Schulen ist ein wichtiger erster Schritt. Jetzt müssen Bund und Länder zügig Konzepte vorlegen, wie Lehrerinnen und Lehrer dazu befähigt werden können, digitale Kompetenzen an ihre Schülerinnen und Schüler weiterzugeben.
eco GeschäftsführerAlexander Rabe zur Einigung zwischen den Parteien über eine Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule
Links:
- Gesetzentwurf Grundgesetzänderung
- Bildungsministerium zu Bund-Länder-Zusammenarbeit
- Artikel über Kooperationsverbot
- Termin Kultusministerkonferenz
- Eckpunktepapier Bund/Länder